Stellungnahme - Berufsverband
Herausgegeben
vom Berufsverband Deutscher Kieferorthopäden,
Landesverband Bayern
Stand: September 2021
Begriffserklärung Aligner
Aligner sind individuell angefertigte Kunststoffschienen, die von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie zur Behandlung von Zahnfehlstellungen eingesetzt werden. Diese Technik kommt auch bei der Erwachsenenbehandlung zum Tragen. Jeder kieferorthopädischen Behandlung geht eine umfassende Anamnese und Diagnostik voraus. Im Einzelfall wird auch die Funktion des Kiefergelenks überprüft. Möglicherweise ist vor der kieferorthopädischen Behandlung eine Funktionstherapie oder eine Schienentherapie medizinisch notwendig. Vor jeder Therapie erfolgt eine intensive Aufklärung der Patientinnen und Patienten bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. Ohne deren Einwilligung kann eine Behandlung nicht beginnen. In der Regel handelt es sich bei der kieferorthopädischen Behandlung um eine Langfrist-Therapie. Am Ende der erfolgreichen Behandlung steht in der Regel das Einsetzen eines Retainers, der das Behandlungsergebnis sichern soll. Um eine kieferorthopädische Heilbehandlung nach dem Zahnheilkundegesetzdurchführen zu dürfen, muss der Behandler eine staatliche Berufserlaubnis(Approbation) nachweisen. Nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums und erteilter Approbation absolvieren Kieferorthopäden zudem eine vierjährige Weiterbildung mit abschließender praktischer und theoretischer Prüfung vor einem Prüfungsausschuss ihrer Berufsvertretung. Als praktizierende Kieferorthopäden dürfen sie nur auf dem Gebiet der Kieferorthopädie tätig werden.
Patientenwohl
Die Vorgaben des Gesetzgebers haben einen Grund: Gesundheitsgefährdungen sollen vermieden werden, indem nur ausgebildete und qualifizierte Berufsträger mit staatlicher Approbation die Zahnheilkunde ausüben. Wissenschaftliche Fachgesellschaften warnen: Die „kieferorthopädische Eigentherapie" ist medizinisch nicht verantwortbar.
Gefahr durch unsachgemäßes Handeln
Wird der auf diese Weise vorgegebene Standard einer kieferorthopädischen Behandlung unterschritten, drohen Gesundheitsgefahren. Es kann zu Schäden an Zähnen, Entzündungen oder irreversiblem Rückgang des Zahnfleischs oder am Kiefergelenk kommen, die mit extremen Schmerzen verbunden sein können. Im Einzelfall bleibt das gewünschte Ergebnis, die Korrektur der Zahnfehlstellungen, hinter den Erwartungen zurück. Nacheinem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (13. 3. 2019 - 34 O 1/19) ist der Vorwurf, dass ein gewerblicher Anbieter, der bei seinem Geschäftskonzept z. B auf klinische Untersuchungen oder Röntgenleistungen verzichtet, den „Standard“ unterschreitet, keine „Schrähkritik". Auch der Deutsche Bundestag hat die Gefährdung der Patientensicherheit durch Aligner, die ohne kieferorthopädische oder zahnärztliche Beratung eingesetzt werden, erkannt. (Drucksache 19/25668 v. 5. 1. 2021). Anders als Zahnärzte und Kieferorthopäden unterliegen gewerbliche Anbieter keiner vergleichbaren Rechtsaufsicht oder Qualitätskontrolle. Was tun bei gesundheitlichen und finanziellen Schäden?
Gutachten
Ob ein gesundheitlicher Schaden vorliegt, sollte fachlich von einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden beurteilt werden, die auch eine Aussage über den entstandenen Behandlungsbedarf machen können. Ebenso kann sich die oder der Geschädigte an die zahnärztliche Berufsvertretung wenden, um ein Gutachten erstellen zu lassen, das allerdings kostenpflichtig ist.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Gutachterreferat
Flößergasse 1
81369 München
Telefon: 089 2302110
www.bizk.deKontakt zum Anbieter
Wird ein gesundheitlicher Schaden, verursacht durch die unsachgemäße Dienst- oder Werkleistung des Aligner-Anbieters, festgestellt, sollte der gewerbliche Anbieter darüber informiert und zur Regulierung desentstandenen Schadens aufgefordert werden. Gegebenenfalls können Schadensersatz - auch im Hinblick auf die Kosten einer erforderlichen kieferorthopädischen Behandlung - und Schmerzensgeldgeltend gemacht werden.
Klage
Sollte sich der Anbieter nicht auf diese Forderung einlassen, so sollte eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 EURO) oder Landgericht(Streitwert über 5000 EURO) nachgedacht werden. Auch wenn es bei den Amtsgerichten keine Anwaltspflicht gibt, sollte gegebenenfalls in Abstimmung mit einer vorhandenen Rechtschutzversicherung ein Fachanwalt für Medizinrecht mandatiert werden. Informationen zu qualifizierten Fachanwälten finden Sie z. B. unter folgendem Link im Internet:https://arge-medizinrecht.de/anwaltsuche/Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen. Ihre Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden in Bayern
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